Unser Unternehmen bietet die stoffliche Verwertung von verbrauchten Aktivkohlen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) an. Als behördlich genehmigter Fachbetrieb zur Zwischenlagerung bzw. Sammlung von verbrauchten Aktivkohlen werden durch uns die Aktivkohlen in entsprechenden Verwertungsanlagen stofflich verwertet. Die Abwicklung der Aufträge erfolgt selbstverständlich im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. AbfG/KrW (Freistellung) oder Verwertungsnachweis.

Gerade beim Wechsel von beladener Aktivkohle ist in den meisten Fällen ein Kauf von Frischkohle und Entsorgung der verbrauchten Aktivkohle wirtschaftlich und ökonomisch nicht vertretbar. Vor einem Wechsel ist daher unbedingt zu prüfen ob die eingesetzte Aktivkohle einer stofflichen Verwertung wieder zugeführt werden kann. Wir helfen Ihnen gerne, für Sie die wirtschaftlichste Alternative zu finden.

Reaktivierung

Begriffsbestimmung

Unter Reaktivierung versteht man die vollständige Regenerierung der Aktivkohle bei Temperaturen von über 600°C in einem Drehrohrofen, Wanderbettreaktor. (Thermische Regenerierung). Die Schadstoffe werden bei diesen Temperaturen verbrannt, ohne das die Aktivkohle selbst verbrannt wird. Dies ist möglich, da während des Reaktivierungsprozesses nur ein geringer Sauerstoffgehalt vorhanden ist.

Bei diesem Prozess kommt der Recyclinggedanke voll zum Tragen, denn nach der Reaktivierung kann die Aktivkohle im gleichen Anwendungsbereich bedenkenlos eingesetzt werden, hierdurch wird die Umwelt und Ressourcen geschont.

Entsorgung

Eine Übernahme von verbrauchter Aktivkohle – ohne Rücklieferung eines Reaktivates – ist jederzeit möglich. In unserem Zwischenlager wird nach vorheriger Analytik entschieden, ob die Aktivkohle der Reaktivierung zugeführt wird und somit wieder dem Stoffkreislauf bzw. dem Aktivkohlepool zugeführt wird oder nicht.

Die Aktivkohlen die , aufgrund der Körnung oder Beschaffenheit, nicht mehr reaktivierbar sind, werden einer thermischen Verwertung unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugeführt.

Für die Annahme der verbrauchten Aktivkohlen gelten die gleichen Annahmebedingungen wie bei der Reaktivierung.

Annahmebedingungen

Vor einer erstmaligen Annahme von verbrauchten Aktivkohlen benötigen wir mit Angabe des Einsatzgebietes der Aktivkohle ein repräsentatives Muster (ca.0,5lt ).

Aktivkohle, welche PCB-, PCT-, furan-, dioxin-, chlorphenol, fluor, quecksilber-, bromhaltige oder radioaktive Stoffe enthalten, können nicht verarbeiten und angenommen werden. Ebenso muß die Aktivkohle frei von artfremden Stoffen sein.

Parameter Maximalgehalt
Korngröße Granulate: max. 5% <0,6mm
Pallets: 4mm
andere Körnung nach Rücksprache
(Pulverkohlen sind aus technischen Gründen nicht verarbeitbar)
S max. 1%
Schwermetalle Max. 700ppm (Summe)
davon:
HG max. 2ppm
Cd max. 10ppm

Wird bei der Eingangskontrolle festgestellt, daß die angelieferten Aktivkohlen nicht der Spezifikation bzw. einem vorangegangenen Vormuster entsprechen oder aufgrund ihrer Beladung oder ihrer physikalischen Eigenschaften nicht mehr reaktivierbar sind, so kann die Ware je nach Kundenwunsch:

  • Auf Kosten des Kunden wieder zurückgenommen werden.
  • Auf Kosten des Kunden einer anderen ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

Die angelieferten Aktivkohlen bleiben bis zur erfolgten, ordnungsgemäßen Behandlung durch die BAVARIA bzw. der Verwertungsanlage im Eigentum des Lieferanten.
Die Rücklieferung der reaktivierten Aktivkohle erfolgt auf Kundenwunsch lose im Silofahrzeug, in 1m³ bigbags oder in 25kg Säcken incl. Verlustausgleich mit Neukohle. Eine chargenbezogene Rücklieferung der Aktivkohle ist erst ab einer Menge von 10m³ möglich.